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Rechts im Netz

Das gut ausgebaute Informationsnetzwerk (Faxpolling, Mailbox, Mobiltelefon, WWW, eMail), das heutzutage jedem ohne große Kostenfaktoren zugänglich ist, bietet den neonazistischen und rechtsextremen Gruppen den idealen Nährboden, ihre Parolen und Pamphlete zu verbreiten. Besondere Vorteile bietet natürlich das WWW durch weltweite Zugriffsmöglichkeiten und Informationsverbreitung innerhalb kürzester Zeit. Die Vorzüge liegen auch klar auf der Hand:

- faschistische Inhalte können über Server im Ausland straffrei   verbreitet werden

- durch eMail Adressen ist Anonymität gewährleistet, da sie weder Absender- noch Adressangaben enthalten

- ohne nennenswerten finanziellen Aufwand können Tausende von Usern über Websites erreicht werden.

In 1999 zählte der Verfassungsschutz schon 330 rechtsextreme Seiten im Internet, in 2000 stieg diese Zahl noch einmal auf ca. 800 an. Ungeschminkt schlägt einem der Hass und die Menschverachtung auf den Homepages entgegen. „Zutritt nur der Weißen Rasse gestattet, andere sonstige Spezien (Juden, Nigger etc.) verlassen bitte sofort diese Hausseite!" Der Verfasser dieser Site ist gefasst worden, weil er zu übermütig seine Spielchen getrieben hatte. Es dauerte jedoch ein Jahr bevor er vor Gericht stand und das Urteil fiel milde aus. Zwar war der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, doch wurde das Jugendstrafrecht gegen den 20-Jährigen angewendet und er wurde zu zwei Wochenenden Freizeitarrest und einer Geldbuße von 500,00 DM verurteilt. Als Abschreckung für die rechte Szene kann das wohl wahrlich nicht dienen!

Insgesamt ist es jedoch überhaupt schwierig gegen Neonazis und Rassisten im Internet vorzugehen. Nationales Strafrecht wird dadurch umgangen, in dem strafrechtliches Material einfach auf einem Server eines Landes abgelegt wird, in dem nicht eine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist. Strafbar macht sich jedoch derjenige, der einen Link auf eine im Ausland abgelegte Site setzt, in der nach deutschem Recht bedenkliches Material enthalten ist.

Mehr denn je sollten wir Aufklärung betreiben und den Aktivitäten rechter Gruppen im Netz entgegenwirken.

Im Artikel 2 der Menschenrechte steht: "Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen." Verinnerlichen wir uns das und treten dem Hass mit ruhigen Argumenten entgegen!

Hier findet Ihr weiterführende Informationen zu dem Thema Nationalsozialismus, die von oppi gut recherchiert und dargestellt werden.

Der Verfassungsschutzbericht 2003 vom Bundesministerium des Inneren
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