Rechts im Netz
Das gut ausgebaute
Informationsnetzwerk (Faxpolling, Mailbox, Mobiltelefon, WWW, eMail),
das heutzutage jedem ohne große Kostenfaktoren zugänglich ist, bietet
den neonazistischen und rechtsextremen Gruppen den idealen Nährboden,
ihre Parolen und Pamphlete zu verbreiten. Besondere Vorteile bietet
natürlich das WWW durch weltweite Zugriffsmöglichkeiten und
Informationsverbreitung innerhalb kürzester Zeit. Die Vorzüge liegen
auch klar auf der Hand:
- faschistische Inhalte
können über Server im Ausland straffrei verbreitet
werden
- durch eMail Adressen ist
Anonymität gewährleistet, da sie weder Absender- noch Adressangaben
enthalten
- ohne nennenswerten
finanziellen Aufwand können Tausende von Usern über Websites
erreicht werden.
In 1999 zählte der
Verfassungsschutz schon 330 rechtsextreme Seiten im Internet, in 2000
stieg diese Zahl noch einmal auf ca. 800 an. Ungeschminkt
schlägt einem der Hass und die Menschverachtung auf den Homepages
entgegen. „Zutritt nur der Weißen Rasse gestattet, andere sonstige
Spezien (Juden, Nigger etc.) verlassen bitte sofort diese
Hausseite!" Der Verfasser dieser Site ist gefasst worden, weil er
zu übermütig seine Spielchen getrieben hatte. Es dauerte jedoch ein
Jahr bevor er vor Gericht stand und das Urteil fiel milde aus. Zwar war
der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, doch wurde das
Jugendstrafrecht gegen den 20-Jährigen angewendet und er wurde zu zwei
Wochenenden Freizeitarrest und einer Geldbuße von 500,00 DM verurteilt.
Als Abschreckung für die rechte Szene kann das wohl wahrlich nicht
dienen!
Insgesamt ist es jedoch
überhaupt schwierig gegen Neonazis und Rassisten im Internet
vorzugehen. Nationales Strafrecht wird dadurch umgangen, in dem
strafrechtliches Material einfach auf einem Server eines Landes abgelegt
wird, in dem nicht eine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist.
Strafbar macht sich jedoch derjenige, der einen Link auf eine im Ausland
abgelegte Site setzt, in der nach deutschem Recht bedenkliches Material
enthalten ist.
Mehr denn je sollten wir
Aufklärung betreiben und den Aktivitäten rechter Gruppen im Netz
entgegenwirken.
Im Artikel 2
der Menschenrechte steht: "Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser
Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine
Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache,
Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder
sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen."
Verinnerlichen wir uns das und treten dem Hass mit ruhigen Argumenten
entgegen!
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Hier findet Ihr
weiterführende Informationen zu dem Thema Nationalsozialismus,
die von oppi gut recherchiert und dargestellt werden. |
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Der
Verfassungsschutzbericht 2003 vom Bundesministerium des Inneren |
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